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Kursgebühr

Die Kursgebühr gilt für Teilnehmer von Firmen und Non-Profit-Organisationen, für Selbständige und Freiberufler. Privatpersonen bieten wir bei vielen Kursen eine ermäßigte Kursgebühr. Es ist uns ein Anliegen, vielen Menschen die Teilnahme an unseren Kursen zu ermöglichen. Bitte scheuen Sie sich nicht und sprechen uns an, wenn Sie die Kursgebühr nicht beruflich ansetzen können und nicht von Ihrem Arbeitgeber bezahlt bekommen. Die Rechnung enthält den Vermerk „Kursgebühr für Privatteilnehmer“.

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Kursgebühr & Fördermöglichkeiten

Kursgebühr

Weshalb ist das so?
Wir freuen uns, dass Menschen aus allen Berufen und beruflichen Positionen in unseren Kursen zusammenkommen. Die Mischung macht’s: Selbständige, kleine Betriebe, große Firmen, internationale Wirtschaftsunternehmen genauso wie soziale und kirchliche Organisationen und öffentliche Einrichtungen. Bereichert durch Privatteilnehmer, die aus persönlicher Motivation teilnehmen. „Interessante Menschen, überraschende Impulse, tiefe Einsichten und wertvolle Kontakte – das macht die Kurse von TEAM BENEDIKT anders und besonders!“ Das war von Anfang an so und soll so bleiben.

Einer so großen Bandbreite von Teilnehmern preislich gerecht zu werden, ist für uns eine große Herausforderung. Manche vergleichen uns mit teuren Managementseminaren: „Für das Geld kann das ja nichts Hochwertiges sein!“ (Bei Qualität und Kompetenz können wir gut mithalten – nur beim Preis sind wir wesentlich günstiger.) Für andere sind unsere Kursgebühren zu hoch: „Das kann ich mir nicht leisten!“ oder „Ich würde gerne allen Mitarbeitern eine Kursteilnahme ermöglichen, doch unsere Einrichtung hat nur ein begrenztes Weiterbildungsbudget.“

Wir suchen das gute Maß und bitten…

  • alle, die uns günstig finden, vielen davon zu berichten. Dann kommen viele in diesen Genuss. Das tut uns allen gut – und ermöglicht unsere Ermäßigung für Privatteilnehmer.
  • alle, die sich finanziell überfordert fühlen, uns offen und mutig anzusprechen. Gemeinsam finden wir eine gute Lösung.

Fördermöglichkeiten

Der Bildungsscheck NRW

Voraussetzungen für den Bildungsscheck NRW:

  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
  • Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
  • Der Arbeitgeber (Betrieb) darf i.d.R. höchstens 249 Beschäftigte haben.

Die Bildungsschecks können Sie in ausgewählten Beratungsstellen anfragen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.com und www.mags.nrw/bildungsscheck.

Fortbildungskosten von der Steuer absetzen

Die wichtigste Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit einer Weiterbildung ist, dass eine hinreichende berufliche Veranlassung für das Absolvieren dieser Fortbildung bestehen muss. Dies bedeutet, dass Sie dem Finanzamt im Bedarfsfall glaubhaft vorweisen müssen, warum genau diese Fortbildung für Ihre berufliche Karriere wichtig und sinnvoll ist.

Sollte es sich um eine rein private Fortbildung handeln und Sie können den beruflichen Zweck nicht nachweisen, kann dies dazu führen, dass Ihre eingereichten Kosten und Ausgaben nicht anerkannt und somit auch nicht erstattet werden.

Grundsätzlich lassen sich alle Ausgaben der beruflichen Fortbildung als Werbungskosten bei der Steuer absetzen.

Fortbildungskosten von der Steuer absetzen

Bildungsurlaub in verschiedenen Bundesländern

Bildungsurlaub, auch als Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung bezeichnet, ist ein durch Gesetz geregelter Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern, damit diese ein Seminar während ihrer Arbeitszeit besuchen können. Diese Seminare müssen als Bildungsurlaub anerkannt sein.

Bildungsurlaubsgesetze gibt es in folgenden Ländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die Bedingung für die Anerkennung von Seminaren sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Unsere Veranstaltungen sind nicht in allen Bundesländern anerkannt. Bitte setzen Sie sich deshalb unbedingt mit uns in Verbindung, wenn Sie überlegen, Bildungsurlaub zu beantragen.

www.bildungsurlaub.de

Hier finden Sie die Tabelle der aktuell genehmigten Kurse. Gerne beantragen wir auf Ihre Anfrage in Ihrem Bundesland weitere Kurse.

 

Teilnahmebedingungen

Sie finden hier viele nützliche Informationen rund um Ihre Kursteilnahme.

Fragen & Antworten

Antworten auf häufige Fragen finden Sie zu den folgenden Themen.

Boni & Gutscheine

Ob Studentenbonus, oder Stammkundenbonus. Hier finden Sie die Details zu Ihrem Vorteil.